Digitale Immobiliengutachten online beantragen

Der Ablauf

  • Einfach
  • Transparent
  • Unverbindlich

Ein Immobiliengutachten muss nicht kompliziert sein. Bei uns starten Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung, aber mit maximaler Transparenz. So wissen Sie von Anfang an, was sinnvoll und wirtschaftlich ist.

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Unverbindliche Ersteinschätzung

Senden Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie. Unsere Sachverständigen prüfen kostenlos, ob sich ein Gutachten für Sie finanziell lohnt – fundiert, ehrlich und ohne Druck.

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Bei Bedarf: Gutachten beauftragen

Entscheiden Sie sich auf Wunsch für ein vollumfängliches Gutachten. Wir erklären Ihnen den Ablauf, Aufwand und die Kosten – transparent und planbar.

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Detailliertes Gutachten erhalten

Sie erhalten ein professionelles, individuelles und plausibiliertes Gutachten – als verlässliche Grundlage für Ihre nächsten Schritte.

Steuern sparen mit verkürzter Abschreibungsdauer für Immobilien

Immobilienbesitzer können ihre Steuerlast deutlich senken, indem sie die gesetzliche Abschreibungsdauer von 50 Jahren gezielt verkürzen. Statt der üblichen 2 % jährlich bietet ein Nutzungsdauergutachten die Möglichkeit, eine realistische – und oft deutlich kürzere – Nutzungsdauer nachzuweisen.

Vor allem bei älteren Immobilien, die vor dem Jahr 2000 gebaut wurden, liegt die tatsächliche Lebensdauer häufig unter den gesetzlich angenommenen 50 Jahren. Mit unserem Gutachten als „Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer“ können Sie:

  • Ihre jährlichen Abschreibungsraten erhöhen

  • Steuervorteile maximieren

  • Ihr Nettoeinkommen spürbar steigern

Profitieren Sie von diesem legalen Hebel zur Optimierung Ihrer Immobilienrendite.

Reibungslose professionelle Abwicklung. Kann ich jedem empfehlen.
Christian H.
Privatinvestor
100% Empfehlung! Schnelle, unkomplizierte und vor allem transparente Erstellung des Gutachtens.
Angelina O.
Erstkäuferin
Ersteinschätzung, Gutachten und anerkannte AfA des Finanzamts hat sich gedeckt. Alles top!
Horst C.
Investor
Ersteinschätzung, Gutachten und anerkannte AfA des Finanzamts hat sich gedeckt. Alles top!
Hans D.
Investor
Ich habe vor dem Hauskauf eine Kurzbewertung machen lassen – und zum Glück! Die Expertin hat auf einige Mängel hingewiesen, die ich übersehen hätte.
Julia S.
Besitzerin eines Eigenheims
Schnell, freundlich und sehr gründlich. Ich hatte erst Bedenken wegen der Kosten – aber rückblickend war es das auf jeden Fall wert.
Andreas M.
Privatinvestor

Verkehrswert kennen - sicherer entscheiden, besser kaufen und verkaufen

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten gibt Ihnen Verhandlungssicherheit und schützt Sie vor finanziellen Überraschungen. Egal ob Sie kaufen, verkaufen oder erben – unsere unabhängigen Gutachter liefern belastbare Werte nach geltenden Richtlinien (ImmoWertV) und bereiten alle Informationen praxisnah auf.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zertifizierungen haben unsere Sachverständigen und Gutachter?

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Unsere Partner-Sachverständigen sind nach nationalen und internationalen Standards zertifiziert, die höchste Anerkennung und Akzeptanz garantieren. Sie verfügen unter anderem über die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, einem international anerkannten Standard zur Personenzertifizierung. Dadurch ist sichergestellt, dass die von uns erstellten Gutachten von Ämtern, Behörden und Gerichten vollumfänglich anerkannt werden.

Wie schnell erhalte ich meine Gutachten & Dokumente?

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Die Bearbeitungszeit für Gutachten und Dokumente variiert je nach Art des Auftrags. In der Regel können Sie jedoch innerhalb von 2 bis 14 Tagen mit der Fertigstellung rechnen. Sollte es komplexe Rückfragen oder Unklarheiten geben, kann sich die Bearbeitungszeit im Einzelfall verlängern, was wir aber mit Ihrer Mithilfe entsprechend verkürzen oder verhindern können. Einige Dokumente, wie beispielsweise standardisierte Auszüge, stehen Ihnen zudem sofort zum Download bereit.

Ich habe offene Fragen, an wen kann ich mich wenden?

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Bei offenen Fragen können Sie sich jederzeit an unser kompetentes Team wenden. Sie erreichen uns per E-Mail unter support@gutachten.org – Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen schnell und umfassend zu klären.

Alles rund um das Thema Gutachten und AfA

Was ist ein Nutzungsdauer Gutachten?

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Ein Nutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigen-Gutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie ermittelt. Dabei bewerten erfahrene Gutachter Zustand, Bauqualität und Modernisierungen des Gebäudes, um eine realistische Nutzungsdauer festzulegen – oft kürzer als die pauschalen 50 Jahre. Das Ergebnis ermöglicht dem Eigentümer höhere Abschreibungen und spürbare Steuerersparnisse, da die verkürzte Nutzungsdauer vom Finanzamt anerkannt werden kann. Unsere bundesweit tätigen Experten gewährleisten eine fachkompetente, schnelle Bewertung und transparente Abwicklung, damit Sie von diesem Gutachten maximal profitieren.

Was kostet ein Nutzungsdauergutachten?

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Das Nutzungsdauergutachten gibt es bei uns zum transparenten Festpreis von 950 € (inkl. MwSt.) unabhängig von Objektgröße oder Komplexität. Damit entfällt jede Unsicherheit bei der Preisgestaltung. Im Gegensatz zu anderen Anbietern, bei denen die Kosten je nach Immobilie stark variieren können, erhalten Sie bei uns volle Planungssicherheit: ein fairer Pauschalpreis ohne versteckte Zusatzkosten. In vielen Fällen rechnet sich diese Investition bereits im ersten Jahr durch die erzielte Steuerersparnis.

Was ist der Unterschied zwischen wirtschaftlicher und betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer?

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Die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer ist ein pauschaler Wert, den das Finanzamt unterstellt – zum Beispiel 50 Jahre für neuere Wohngebäude (bzw. 40 Jahre bei Baujahr vor 1925, künftig 33⅓ Jahre ab 2023). Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer hingegen bezeichnet die tatsächlich verbleibende Nutzungszeit, in der Ihre Immobilie noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie hängt vom individuellen Zustand und Alter des Objekts ab und ist oft kürzer als der gesetzliche Pauschalwert. Durch ein professionelles Gutachten lässt sich diese tatsächliche Restnutzungsdauer ermitteln und gegenüber dem Finanzamt nachweisen, um höhere Abschreibungen nutzen zu können.

Macht es Sinn, ein Restnutzungsdauergutachten für eine eigengenutzte Immobilie einzureichen?

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Nein, ein Restnutzungsdauergutachten ist grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten oder betrieblich nutzen. Der Hauptzweck dieses Gutachtens besteht darin, gegenüber dem Finanzamt eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen, um eine höhere jährliche Abschreibung geltend machen zu können.

Für selbst genutzte Immobilien ist das jedoch steuerlich nicht relevant, da Sie keine Abschreibung auf das Gebäude in Ihrer Steuererklärung ansetzen dürfen. Entsprechend bringt ein solches Gutachten keinen steuerlichen Vorteil, wenn die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken durch Sie selbst genutzt wird.

Was ist ein Verkehrswertgutachten bei einer Immobilie?

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Ein Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten) ist ein ausführlicher, unabhängiger Bericht, der den aktuellen Marktwert einer Immobilie nach §194 BauGB bestimmt. Ein zertifizierter Immobiliensachverständiger berücksichtigt dafür alle wertbestimmenden Faktoren – von Lage über Zustand bis zur Marktlage – und ermittelt den Preis, den die Immobilie zum Wertermittlungsstichtag am Markt erzielen würde. Ein Verkehrswertgutachten ist gerichtsfest und wird z.B. bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder für Beleihungen verlangt, da es eine objektive und rechtssichere Immobilienbewertung durch einen vereidigten Gutachter darstellt. Unsere Gutachten erfüllen diese Anforderungen und werden von Behörden sowie Banken anerkannt – so schaffen wir Vertrauen und Transparenz beim Immobilienwert.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

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Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten hängen vom Umfang des Gutachtens, dem Wert der Immobilie und dem Aufwand ab. Ein ausführliches, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten durch einen vereidigten Gutachter beginnt meist bei etwa 2.300 € netto aufwärts. Üblich ist eine Honorarorientierung am Immobilienwert – bei höherwertigen Objekten können die Gebühren einige tausend Euro betragen. Entscheidend ist eine transparente Preisgestaltung: Bei uns erfahren Sie vorab die anfallenden Kosten, und dank effizienter Bearbeitung durch unsere Experten erhalten Sie ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis.

Welche Faktoren bestimmen den Immobilienwert?

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Der Wert einer Immobilie wird von mehreren Kernfaktoren bestimmt. Lage ist dabei entscheidend – Makrolage (Stadt/Region) und Mikrolage (Umfeld, Infrastruktur) beeinflussen den Verkehrswert maßgeblich. Auch die Objektgröße und Nutzfläche, die Bauqualität und der Zustand (Alter, Sanierungsstand) sowie die Ausstattung wirken sich auf den Immobilienwert aus. Zusätzlich spielen die aktuellen Marktbedingungen (Angebot/Nachfrage) und etwaige rechtliche Gegebenheiten (z. B. Baurechte oder Mietverträge) eine Rolle. Unsere Sachverständigen berücksichtigen all diese Faktoren bei der Immobilienbewertung, um einen realistischen und transparenten Verkehrswert zu ermitteln.

Was ist eine Kaufpreisaufteilungsberechnung?

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Die Kaufpreisaufteilungsberechnung – oft als Kaufpreisaufteilung bezeichnet – ermittelt, wie der Kaufpreis einer Immobilie auf den Grundstücksanteil und den Gebäudeanteil aufzuteilen ist. Da nur der Gebäudewert abgeschrieben werden kann, ist diese Aufteilung für Steuer und Abschreibung (AfA) wichtig. Ein professionelles Gutachten zur Kaufpreisaufteilung stellt sicher, dass der Gebäudewertanteil möglichst hoch und nachvollziehbar angesetzt wird, um Ihre steuerlichen Abschreibungsvorteile zu maximieren. Mit einer sachverständigen Kaufpreisaufteilung schaffen Sie einen belastbaren Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sichern sich so über Jahrzehnte eine geringere Steuerlast auf Mieteinnahmen.

Was kostet eine Kaufpreisaufteilungsberechnung?

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Ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung erhalten Sie bereits ab 150 € brutto. Der genaue Preis richtet sich dabei nach dem Kaufpreis der Immobilie und wird in fairen, nachvollziehbaren Stufen berechnet. Die Preisstruktur ist bewusst transparent gehalten, sodass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen  ganz ohne versteckte Gebühren.

In der Praxis lohnt sich diese Investition fast immer: Durch die höhere steuerliche Abschreibung können Eigentümer oft spürbare Vorteile geltend machen. So rechnet sich das Gutachten in vielen Fällen bereits nach kurzer Zeit. Der gesamte Ablauf ist unkompliziert, vollständig digital und für Sie mit minimalem Aufwand verbunden.

Muss das Finanzamt ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung anerkennen?

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Ein vom Sachverständigen erstelltes Kaufpreisaufteilungs-Gutachten darf das Finanzamt nicht einfach ignorieren, sondern es muss dieses prüfen und bei der steuerlichen Festsetzung berücksichtigen. In der Praxis werden unsere Gutachten zur Kaufpreisaufteilung erfahrungsgemäß in fast allen Fällen von den Finanzämtern anerkannt, da sie nachvollziehbar belegen, wie sich Grundstücks- und Gebäudewert zusammensetzen. Sie gehen also kein Risiko ein – sollte ein Gutachten wider Erwarten nicht akzeptiert werden, greift unsere Geld-zurück-Garantie. Die hohe Anerkennungsquote (über 95 %) unterstreicht die Qualität und Konformität unserer Gutachten mit den BMF-Vorgaben.

Was ist ein Energieausweis und wozu braucht man ihn für die eigene Immobilie?

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Ein Energieausweis ist ein offizieller Gebäude-Energiepass, der die Energieeffizienz eines Hauses oder einer Wohnung dokumentiert. Dieses mehrseitige Dokument enthält Kennwerte zum Energieverbrauch bzw. -bedarf des Gebäudes und eine Einstufung auf der farblichen Effizienzskala (von A+ bis H). Man benötigt den Energieausweis immer dann, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder neu gebaut wird, um potenziellen Käufern oder Mietern transparent die zu erwartenden Energiekosten und den energetischen Zustand aufzuzeigen. Kurz gesagt: Der Energieausweis ist Pflicht und nützlich, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie auszuweisen – er schafft Vertrauen, hilft beim Vergleich von Immobilien und gibt Hinweise auf mögliche Einsparpotenziale.

Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

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Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Art des Ausweises und der Immobilie ab. Für Wohngebäude bieten wir sowohl Bedarfsausweise als auch Verbrauchsausweise an – beide erhalten Sie bei uns zum Festpreis von 199 € brutto. Für Nichtwohngebäude erstellen wir Verbrauchsausweise zum Preis von 499 € brutto.

Alle Ausweise werden rechtssicher erstellt, sind zehn Jahre gültig und erfüllen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV bzw. GEG). Die Erstellung erfolgt digital und unkompliziert – Sie müssen lediglich die benötigten Angaben bereitstellen, und wir kümmern uns um den Rest.

Für wen ist ein Energieausweis Pflicht?

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Grundsätzlich ist ein Energieausweis für alle Haus- und Wohnungseigentümer Pflicht, die eine Immobilie neu bauen, verkaufen, vermieten oder umfassend sanieren wollen. Seit 2009 schreibt das Gesetz (heute Gebäudeenergiegesetz, früher EnEV) vor, dass bei Verkauf oder Neuvermietung dem Interessenten ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Nur wenige Ausnahmen sind vorgesehen – z. B. denkmalgeschützte Gebäude, sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche oder selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser (wenn der Eigentümer dort schon seit 2002 wohnt) sind von der Ausweispflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt: Ein aktueller Energieausweis ist unerlässlich, um gesetzeskonform zu handeln und Transparenz über die Energieeffizienz der Immobilie herzustellen.

Ist eine vor Ort Besichtigung notwendig?

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Nicht in jedem Fall – viele Gutachten können heute auch ohne Vor-Ort-Termin erstellt werden, sofern umfangreiche Objektunterlagen, Fotos und Angaben zur Verfügung stehen. Unsere Gutachter prüfen individuell, ob eine Besichtigung nötig ist. In vielen Standardfällen (z. B. bei guten Unterlagen für ein Nutzungsdauer- oder Kaufpreisaufteilungs-Gutachten) reicht die digitale Begutachtung aus, was für Sie Zeit und Kosten spart. Sollte eine persönliche Begutachtung vor Ort sinnvoll sein – etwa bei komplexen Objekten oder zur Bewertung des baulichen Zustands – organisieren wir diese kurzfristig über unseren deutschlandweiten Sachverständigen-Pool. In jedem Fall garantieren wir eine zügige und gründliche Bearbeitung.

Wer erstellt mein Gutachten?

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Ihr Gutachten wird von einem qualifizierten Immobiliensachverständigen erstellt, der über fundierte Ausbildung, Erfahrung und entsprechende Zertifizierungen verfügt. Unsere Gutachter sind beispielsweise nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und mit den aktuellen Bewertungsrichtlinien (BMF-Vorgaben, ImmoWertV etc.) bestens vertraut. Mit unserem bundesweiten Netzwerk aus erfahrenen Experten stellen wir sicher, dass Ihre Immobilienbewertung mit höchster Fachkompetenz, Unabhängigkeit und Sorgfalt erfolgt – selbstverständlich schnell, zuverlässig und mit transparenten Kosten. Dabei erfüllen unsere Gutachten alle Anforderungen von Finanzämtern, Gerichten oder Banken, sodass Sie auf die Anerkennung und Qualität vertrauen können.